Ambulante Krankenpflege

Die gesetzlichen Krankenversicherungen tragen im Einzelfall und nach vorheriger Genehmigung die ärztlich verordneten Leistungen für die häusliche Krankenpflege. Zu beachten ist hier, dass von den Versicherten ein Eigenanteil zu zahlen ist, der durch die zuständige Krankenkasse berechnet wird.

Die Zuzahlung ist in der Addition aller Zuzahlungen auf maximal 2% des Brutto-Jahreseinkommens beschränkt, für chronisch Kranke gilt die Grenze von 1%. Auf Antrag und durch ärztliche Verordnung / Attest werden bestimmte Hilfsmittel von der Krankenkasse bezahlt.

Nähere Angaben zum Bundeshilfsmittelkatalog finden Sie in der Regel auf der Homepage Ihrer Krankenkasse. Auf unserer Seite Informationen haben wir Ihnen einige Links zusammen gestellt.