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Ambulante Pflegeleistungen

Die ambulanten Pflegeleistungen werden von den jeweiligen Pflegekassen auf Antrag übernommen.

Nach Antragstellung erfolgt eine Begutachtung der zu pflegenden Person durch den medizinischen Dienst der Krankenversicherung.

Nach dieser Begutachtung erfolgt die Einstufung in eine der Pflegestufen I, II oder III.

Anfallende Kosten werden bis zum jeweiligen Höchstbetrag der entsprechenden Pflegestufe von den Pflegekassen übernommen.


Die wesentlichen Leistungen der Pflegeversicherung

Pflegesachleistung
bei der Pflege duch einen Pflegedienst
Pflegegeldleistung
bei der Pflege durch einen Familienangehörigen
Pflegestufe I bis zu 440,- € 225 €
Pflegestufe II bis zu 1040,- € 430 €
Pflegestufe III bis zu 1510,- €
in Härtefällen bis zu 1918,- €
685 €

Leistungsbeträge bei Demenz

Hier wurden die Leistungen seit 2008 stark angehoben.

Für Personen mit einem vergleichsweise geringen allgemeinen Betreuungsaufwand

100 € monatlicher Grundbetrag auf 1200 € jährlich

Für Personen mit einem im Verhältnis dazu höherem allgemeinem Betreuungsbedarf wurd der Betrag erhöht.

200 € monatlich ( erhöhter Betrag ) auf 2400 € jährlich

Verhinderungspflege § 39 SGB XI

Auch bei der so genannten Verhinderungspflege haben sich die Leistungen erhöht. Ist eine Pflegeperson vorübergehend wegen Krankheit oder Urlaub an der Pflege gehindert, übernimmt dei Pflegeversicherung die Kosten einer Ersatzpflege für bis zu vier Wochen.

Bisher lag die Grenze hier bei 1432 € im Jahr, ab 1. Juli 2008 bei 1470 €

ab 2010 bis 1510 €
und ab 2012 1550 €




Kombinationsleistung

Wahlweise können Sie sich auch für einen Mix aus Sach- und Geldleistung nach Ihrem Ermessen entscheiden.
Häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson Sofern Sie einen Pflegedienst beauftragen, haben Sie einmal jährlich für bis zu 4 Wochen einen Anspruch auf die Leistungserstattung bis max. 1.470,- €
Pflegehilfsmittel und technische Hilfen Sind kostenlos, beziehungsweise erhalten Sie diese leihweise
Zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel Hierfür erhalten Sie monatlich bis zu 31,- € von der Pflegekasse
Zusätzliche Betreuungsleistungen bei ambulanter Pflege für
Personen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz
Sie erhalten jährlich bis zu 460 € zusätzlich
(Die Übertragung von nicht verbrauchten Ansprüchen auf das Folgejahr ist möglich)
Umbaumaßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes Hierfür erhalten Sie Zuschüsse bis zu 2.557,- €


Amulante Leistungsmodule der Pflegekassen

Leistung Nähere Beschreibung/Erläuterung
Grundpflege
3 Kleine Pflege
- An/ Auskleiden Die klassische Morgen- oder Abendtoilette, wobei
- ggf. der Gang zur Waschgelegenheit immer nur ein Teilbereich gewaschen wird.
- Teilwaschen (z.B. Gesicht, Oberkörper oder Genitalbereich / Gesäß) Sollen mehrere Teilbereiche gewaschen werden, ist
- Mund- / Zahnpflege die Große Pflege zu wählen.
4 Große Pflege I
- An- / Auskleiden Die erweiterte Morgen- oder Abendtoilette mit dem
- ggf. der Gang zur Waschgelegenheit Waschen mehrerer oder aller Körperbereiche; oder
- Ganzkörperwaschen / Duschen Duschen
- ggf. Waschen und Trocknen der Haare
- Mund- / Zahnpflege
5 Große Pflege II
- An- / Auskleiden Das Baden
- ggf. der Gang zur Waschgelegenheit
- Vollbad
- ggf. Waschen und Trocknen der Haare
- Mund- / Zahnpflege


Ergänzungsleistungen zur Grundpflege wählbar nur bei LK 3, 4, 5
6 Kämmen / Rasieren
- Kämmen (Herrichten der Tagesfrisur) oder / und
- Rasieren
8 Aufsuchen / Verlassen Bett
- Hilfe beim Aufsuchen bzw. Verlassen des Bettes / des Rollstuhls oder ähnlichem
- Machen und Richten des Bettes und ggf. Teilwechsel der Bettwäsche
- Maßnahmen zum körper- u. situationsgerechten Liegen und Sitzen
10 Spezielle Lagerung bei Immobilität
- Spezielle Lagerungsmaßnahmen zur Körper- und / oder situationsgerechten Lagerung inner- und außerhalb des Bettes Nur bei Immobilität wählbar!
- ggf. Hilfe beim Verlassen und Aufsuchen des Bettes
- ggf. Teilwechsel der Wäsche und Bett machen / richten
15 Ergänzende Hilfe Ausscheidungen
- Unterstützung / Hilfen bei Ausscheidungen, die über das Maß der physiologischen Blasen- und Darmentleerung hinausgehen auch Reinigung von Katheter und Wechsel von Beuteln
- Inkontinenzversorgung / Kontinenztraining
- Hilfe bei Erbrechen


Weitere Grundpflegeleistungen
9 Aufsuchen / Verlassen Bett
- Hilfe beim Aufsuchen bzw. Verlassen des Bettes / des Rollstuhls Nur allein oder bei LK 12-14, 16 und 19 wählbar
- Machen und Richten des Bettes und ggf. Teilwechsel der Bettwäsche
- Maßnahmen zum körper- u. situationsgerechten Liegen und Sitzen
11 Spezielle Lagerung
- Spezielle Lagerungsmaßnahmen zur Körper- und / oder situationsgerechten Lagerung innner- und außerhalb des Bettes Nur allein oder bei LK 12 - 14, 16 und 19 wählbar
- ggf. Hilfe beim Verlassen und Aufsuchen des Bettes
- ggf. Teilwechsel der Wäsche und Bett machen / richten
16 Hilfe bei Ausscheidungen
- Begleitung zu und von der Toilette Nicht in Zusammenhang mit der Grundpflege LK 3-5
- An- und Auskleiden
- Unterstützung / Hilfen bei Ausscheidungen auch Reinigung von Katheter und Wechsel von Beuteln
- Inkontinenzversorgung / Kontinenztraining
- Intimpflege (Teilwaschen)
- Hilfe bei Erbrechen / Entsorgung von Ausscheidungen
17 Verlassen / Wiederaufsuchen Wohnung
- An- / Auskleiden (im Zusammenhang mit dem Verlassen / Wiederaufsuchen der Wohnung Nicht in Verbindung mit LK 18
- Hilfestellung (z.B. beim Treppensteigen)
18 Begleitung Aktivitäten
- An- / Auskleiden (im Zusammenhang mit dem Verlassen / Wiederaufsuchen der Wohnung
- Hilfestellung (z.B. beim Treppensteigen)
- Begleitung bei Aktivitäten, bei denen das persönliche Erscheinen erforderlich ist und kein Hausbesuch möglich ist einschließlich ggf. notwendiger Betreuung bei Wartezeiten
12 Einfache Hilfe Nahrungsaufnahme
- mundgerechte Zubereitung der Nahrung nicht wählbar allein zum Portionieren einer
- Hilfen beim Essen und Trinken / sonstige Mahlzeiten Zwischenmahlzeit; einschließlich notwendiger Transfers
- Hygiene im Zusammenhang mit der Nahrungsaufnahme ggf. auch Wechsel von verschmutzter Kleidung
13 Umfangreiche Hilfe Nahrungsaufnahme
- mundgerechte Zubereitung der Nahrung z.B. Frühstück, Mittagessen, Abendessen
- Hilfen beim Essen und Trinken / Hauptmahlzeit einschließlich notwendiger Transfers
- Hygiene im Zusammenhang mit der Nahrungsaufnahme ggf. auch Wechsel von verschmutzter Kleidung
14 Sondenkost
- Vorbereitung der Sondenkost (Erwärmen)
- Verabreichung der Sondenkost
- Spülen der Sonde oder Reinigen des Mehrfachsystems
- Überprüfung der Lage der Sonde


Hauswirtschaftliche Versorgung
19 Hauswirtschaftliche Versorgung in 10 Minuten Einheiten
- Aufräumen und Reinigen der Wohnung Die notwendigen hauswirtschaftlichen Tätigkeiten,
- Vor- und Zubereitung sowie Nachbereitung von Mahlzeiten die sich auf den unmittelbaren Lebensbereich des
- Einkaufen Pflegebedürftigen erstrecken
- Pflege der Wäsche und Kleidung
- Beheizen der Wohnung


Beratungseinsätze
1 Erstgespräch / Anamnese
- Anamnese zur Erhebung des Pflegebedarfs Das Erstgespräch erfolgt bei Beginn der
- Beratung bei der Auswahl der Leistungskomplexe Versorgung nach Pflegeversicherung.
- Information über weitere Hilfen / Pflegehilfsmittel
- Beratung über den Inhalt des Pflegevertrags / Abschluß des Vertrags
- Erstellen der Pflegeplanung
2 Folgegespräch
- Erhebung des geänderten Pflegebedarfs Das Folgegespräch erfolgt, wenn sich die
- Beratung bei der Auswahl der Leistungskomplexe Versorgung grundlegend geändert hat,
- Information über weitere Hilfen / Pflegehilfsmittel beispielsweise nach einer Höherstufung oder
- Beratung über den Inhalt des Pflegevertrags / Abschluß des Vertrags bei dauerhaftem Ausfall der Pflegeperson.
- Erstellen der Pflegeplanung


20a Pflegeeinsatz gem. 37.3, Pflegestufe 1+2
20b Pflegeeinsatz gem. 37.3, Pflegestufe 3


Wegepauschalen
21a Wegepauschale normal Besuche zwischen 6.00 Uhr und 20.00 Uhr
21b Wegepauschale erhöht Besuche zwischen 20.00 Uhr und 6.00 Uhr sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen
21c Reduzierte Wegepauschale normal: zeitgleich mit Leistungen der Krankenversicherung Besuche zwischen 6.00 Uhr und 20.00 Uhr
21d Reduzierte Wegepauschale erhöht:
zeitgleich mit Leistungen der Krankenversicherung
Besuche zwischen 20.00 Uhr und 6.00 Uhr sowie an Samstagen, Sonn- und Feiertagen


Wegegeld in Wohnanlagen
21e Interner Dienst in der Wohnanlage pauschal pro Einsatz
21f Externer Dienst, jeweils zu mehr als zwei Besuchen in der Wohnanlage pauschal pro Einsatz
21g Versorgung mehrerer Pflegebedürftiger in einem gemeinsamen Haushalt bei einem Einsatz von der jeweilig zu berechnenden Wegepauschale, gilt nicht in Wohnanlagen