Kostenübersicht

Die wesentlichen Leistungen der Pflegeversicherung sind:


Pflegesachleistung

Pflegestufe 1 Pflegestufe 2 Pflegestufe 3
bis zu 440 Euro bis zu 1040 Euro bis zu 1510 Euro
    in Härtefällen bis zu 1918 Euro

Pflegegeldleistung

Pflegestufe 1 Pflegestufe 2 Pflegestufe 3      
225 Euro 430 Euro 685 Euro      

Kombinationsleistung

Wahlweise können Sie sich auch für einen Mix aus Sach- und Geldleistungen nach Ihrem Ermessen entscheiden

Jedermann kann die Dienste der Sozialstation in Anspruch nehmen.

Kostenträger sind für die Grundleistungen in der Regel die Kranken- und Pflege-Kassen, sowie die Sozialämter und in Einzelfällen auch private und gesetzliche Unfallversicherungsträger. Pflegesituationen treten häufig unerwartet auf und treffen die Familien unvorbereitet. In diesen Lebenssituationen ist ein guter Rat nicht „teuer“ sondern „billig“!

Sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen auf Wunsch mit unserer Erfahrung gern bei der Klärung aller Finanzierungsfragen, Anträgen und Kostenübernahmeerklärungen.


Ambulante Krankenpflege Die gesetzlichen Krankenversicherungen tragen im Einzelfall und nach vorheriger Genehmigung die ärztlich verordneten Leistungen für die



Ambulante Pflegeleistungen Die ambulanten Pflegeleistungen werden von den jeweiligen Pflegekassen auf Antrag übernommen.



Teilstationäre Pflege Umfasst die Bereiche Tages- und Nachtpflege sowie die Kurzzeitpflege Tages und Nachtpflege kann z.B. anfallen, wenn häusliche Pflege ...



Vollstationäre Pflege Unter unserer Rubrik Informationen finden Sie einige Hinweise zu Pflegeheimen in der Wesermarsch. Dort wo Internet-Links vorhanden sind ...




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