Ambulante Krankenpflege |
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Die gesetzlichen Krankenversicherungen tragen im Einzelfall und nach vorheriger Genehmigung die ärztlich verordneten Leistungen für die häusliche Krankenpflege. Zu beachten ist hier, dass von den Versicherten ein Eigenanteil zu zahlen ist, der durch die zuständige Krankenkasse berechnet wird. |
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