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Pflegeberatung nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Beratungsbesuch anfragen

Wer Pflegegeld bezieht, muss regelmäßig einen Beratungsbesuch nachweisen — wir kommen dafür zu Ihnen nach Hause. Mit diesem Formular fragen Sie den Besuch in wenigen Minuten an; wir melden uns dann für die Terminabsprache. Lieber telefonisch? Nordenham 04731 8 00 58 · Rastede 04402 44 33.

Zum Anfrageformular

Gut zu wissen

Für wen?

Für alle, die Pflegegeld beziehen und zu Hause von Angehörigen gepflegt werden. Bei Pflegegrad 2 bis 5 ist der Besuch Pflicht, bei Pflegegrad 1 ein freiwilliges Angebot.

Wie oft?

Pflegegrad 2 und 3: einmal pro Halbjahr. Pflegegrad 4 und 5: einmal pro Quartal. Wir behalten die Fristen gern gemeinsam mit Ihnen im Blick.

Was kostet es?

Nichts. Die Kosten trägt Ihre Pflegekasse vollständig, wir rechnen direkt mit ihr ab und bestätigen ihr den Besuch.

Ihre Anfrage

Bitte tragen Sie die Angaben der pflegebedürftigen Person ein. Angehörige dürfen das Formular gern stellvertretend ausfüllen.

Pflegebedürftige Person
Adresse und Erreichbarkeit

Wie erreichen wir Sie? Telefon oder E-Mail — eine Angabe genügt. *

Für die Terminabsprache rufen wir Sie am liebsten kurz an.

Bitte auch Telefonnummer oder E-Mail der Ansprechperson angeben, wenn wir uns direkt an sie wenden sollen.

Pflegekasse und Pflegegrad

Steht auf der Versichertenkarte — die Pflegekasse gehört zur Krankenkasse. Beim Tippen erscheinen Vorschläge (alle gesetzlichen Kassen, Stand 10.09.2026), Sie können aber auch frei eintragen.

Falls bekannt — steht im Bescheid der Pflegekasse. Eine ungefähre Angabe genügt.

Pflegegrad *
Terminwunsch

Steht meist im Erinnerungsschreiben der Pflegekasse, z. B. „bitte bis zum Monatsende“.

Mit * markierte Angaben sind Pflichtangaben. Alles Weitere klären wir gern gemeinsam beim Rückruf — Sie erhalten von uns eine Rückmeldung mit dem Terminvorschlag.

Sie haben noch keinen Pflegegrad oder eine allgemeine Frage zur Pflege? Dann nutzen Sie gern unser allgemeines Kontaktformular.