Pflegeleistungs-Rechner
Wählen Sie einfach Ihren Pflegegrad — und sehen Sie alle Leistungen der Pflegekasse auf einen Blick: Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag und mehr. Alle Werte: Stand 2026.
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Ihre Leistungen
Monatliche Leistungen
Pflegegeld§ 37 SGB XI — bei Pflege durch Angehörige
–Pflegesachleistungen§ 36 SGB XI — für den ambulanten Pflegedienst
–Tagespflege / Nachtpflege§ 41 SGB XI — zusätzlich zu Pflegegeld und Sachleistung
–Entlastungsbetrag§ 45b SGB XI — für Entlastungsangebote, ansparbar
–Pflegehilfsmittel zum Verbrauch§ 40 SGB XI — Handschuhe, Desinfektionsmittel und mehr
–Jährliche Leistungen
Gemeinsamer Jahresbetrag für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege§ 42a SGB XI — flexibel für beide Leistungen, jeweils bis zu 8 Wochen im Jahr
–davon Verhinderungspflege durch nahe Angehörige§ 39 SGB XI — begrenzt auf das Zweifache des Pflegegelds
–Einmalige Leistungen und Zuschüsse
Wohnraumanpassung§ 40 Abs. 4 SGB XI — z. B. für ein barrierefreies Bad
–Hausnotruf (Basisversion)§ 40 Abs. 1 SGB XI — monatlicher Zuschuss
–Monatlich insgesamt möglichPflegesachleistung + Tagespflege + Entlastungsbetrag + Pflegehilfsmittel
–Gesetzliche Grundlagen (SGB XI — Soziale Pflegeversicherung)
- § 36 SGB XI — Pflegesachleistung: Anspruch auf häusliche Pflegehilfe durch zugelassene Pflegedienste
- § 37 SGB XI — Pflegegeld: Geldleistung bei selbst sichergestellter Pflege, z. B. durch Angehörige
- § 38 SGB XI — Kombinationsleistung: anteilige Kombination von Pflegegeld und Sachleistung
- § 39 SGB XI — Verhinderungspflege: Ersatzpflege bei Urlaub oder Krankheit der Pflegeperson
- § 40 SGB XI — Pflegehilfsmittel und Wohnumfeldverbesserung
- § 41 SGB XI — Tagespflege und Nachtpflege: teilstationäre Versorgung
- § 42 SGB XI — Kurzzeitpflege: vollstationäre Pflege für begrenzte Zeit
- § 42a SGB XI — Gemeinsamer Jahresbetrag: Seit dem 01.07.2025 steht für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege ein flexibel einsetzbares gemeinsames Budget zur Verfügung; getrennte Höchstbeträge gibt es nicht mehr
- § 45b SGB XI — Entlastungsbetrag: zweckgebunden für anerkannte Entlastungsangebote
Stand: Juni 2026. Alle Angaben ohne Gewähr — die tatsächlichen Leistungen können je nach individueller Situation abweichen. Wir empfehlen eine persönliche Beratung.
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